Nachweise von gv-Pollen in Honig mittels Real-Time PCR
Am 06.09.2011entschied der Europäische Gerichtshof, dass Honig, in dem Pollen von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen enthalten sind, unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel fallen. Daher müssen nun auch Honige entsprechend untersucht werden, ob diese in der EU-zugelassene oder nicht-zugelassene gv Pflanzenbestandteile enthalten und gegebenenfalls gekennzeichnet werden. Wie bei Futtermitteln und anderen Lebensmitteln gilt für gv Pflanzen ohne EU-Zulassung eine Nulltoleranz, d.h. entsprechende Produkte und nun auch Honig sind in den EU-Mitgliedsstaaten nicht verkehrsfähig und müssen aus den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels entfernt werden.
Das in unserem Hause angewandte Verfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter Pollen in Honig folgt dem "Leitfaden für die Probenahme und Untersuchung zum Nachweis von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig", herausgegeben vom BVL. Es handelt sich hierbei nicht um eine automatisierte Probenbehandlung, die zu falsch-negativen Ergebnissen führen kann.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
